Steigendes Angebot an Bio-Produkten
Immer mehr Menschen legen Wert auf ökologisch erzeugte Nahrungsmittel. Um diese Lebensmittel für möglichst viele Verbraucher erschwinglich zu machen, nehmen wir sukzessive immer mehr Bio-Produkte in unser Standardsortiment auf. Abhängig vom regionalen Angebot stammen bereits mehr als elf Prozent unseres gesamten Obst- und Gemüseangebots aus kontrolliert ökologischem Anbau. Je nach Saison gehören dazu Äpfel, Bananen, Birnen, Erdbeeren, Weintrauben und Zitronen, ebenso wie Karotten, Kartoffeln, frische Kräuter, Tomaten und Zwiebeln. Auch unser Angebot an Eiern besteht zu einem Drittel aus Bio-Eiern und zu einem weiteren Drittel aus Freilandeiern. Darüber hinaus haben wir Tiefkühlgemüse, Käse, Brot, Honig und Konfitüre in Bio-Qualität in unser Standardsortiment aufgenommen. Seit Anfang 2007 haben wir unser umfassendes Kaffeeangebot auch um eine biologisch erzeugte Sorte erweitert.

Nachhaltige Angebotsstrukturen und nur mit Bio-Siegel
Voraussetzung für die Aufnahme von Bio-Lebensmitteln ist, wie bei allen anderen Produkten von ALDI SÜD, dass sie zuverlässig in ausreichenden Mengen und in einer konstanten Qualität geliefert werden können. Das bedeutet für uns, dass wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Lieferanten und Erzeugern den sukzessiven Aufbau der notwendigen Produktionsstrukturen unterstützen. Um sicherzugehen, dass die Produkte den strengen Anforderungen des kontrolliert ökologischen Anbaus entsprechen, verlangen wir das staatliche Bio-Siegel.
Kontinuierliche Schadstoffüberprüfungen
Da auch bei biologisch erzeugtem Obst und Gemüse Schadstoffrückstände nicht vollständig ausgeschlossen werden können, fordern wir zusätzlich von unseren Lieferanten ein etabliertes Rückstandsmonitoring. Zudem lassen wir alle Produkte regelmäßig von unabhängigen Instituten auf Pestizidrückstände überprüfen. Unsere Anforderungen gelten auch für Produkte aus Nicht-EU-Ländern.
Neues einheitliches EU-Logo für Bioprodukte

Ein neues einheitliches EU-Bio-Logo, ein geschwungenes Blatt mit zwölf Sternen auf grünem Grund, kennzeichnet ab dem 1. Juli 2010 offiziell alle Bioprodukte innerhalb der Europäischen Union.
Wie alle Gütesiegel soll auch das Bio-Siegel eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten.
Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel
• nicht zur Konservierung radioaktiv bestrahlt werden,
• nicht durch gentechnisch veränderte Organismen erzeugt werden,
• nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und
• nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden,
• jedoch bis zu 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten.
Es wird gefordert:
• Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) abwechslungsreich zu gestalten,
• Tiere artgerecht zu halten und
• mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern.
Bio-Produkte sind nicht notwendigerweise naturbelassene Lebensmittel, da die Zugabe von künstlich hergestelltem Aroma zur Geschmacksverbesserung eingeschränkt erlaubt ist. Der Zusatz von Aromastoffen ist erlaubt, wenn es sich um natürliche oder naturidentische Aromen handelt. Folgeprodukte mit Zutaten aus ökologischem Anbau werden ohne Geschmacksverstärker hergestellt.




